Der europäische Igel ist ein wildlebendes Tier und unterliegt in Deutschland dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Das bedeutet: Wildtiere dürfen grundsätzlich nicht einfach aus der Natur entnommen oder dauerhaft gehalten werden. Gleichzeitig gibt es gesetzliche Ausnahmen, wenn ein Tier krank, verletzt oder hilflos ist.
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt wild lebende Tiere vor unnötiger Entnahme aus ihrem natürlichen Lebensraum.
Auszug aus §44 Abs. 1 BNatSchG:
„Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten...“
Auch wenn der Igel nicht in jedem Fall unter die strengsten Schutzkategorien fällt, gilt grundsätzlich: Wildtiere sollen in ihrer natürlichen Umgebung verbleiben.
Das bedeutet für Finder:
Ein gesunder Igel darf nicht einfach mitgenommen werden, nur weil er tagsüber gesehen wird oder im Garten unterwegs ist.
Gesunde Tiere sollten immer in der Natur bleiben.
Hier wird die wichtigste Ausnahme geregelt.
Auszug aus §45 Abs. 5 BNatSchG:
„Verletzte, hilflose oder kranke Tiere dürfen aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen.“
Weiter heißt es sinngemäß:
Sobald sich das Tier selbstständig erhalten kann, ist es unverzüglich wieder freizulassen.
Das bedeutet konkret:
Wenn ein Igel:
- verletzt ist
- stark geschwächt ist
- krank wirkt
- verwaist ist
- ohne Hilfe nicht überlebensfähig wäre
darfst du ihn sichern und versorgen oder an eine Pflegestelle übergeben.
Das Tierschutzgesetz regelt den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren.
Auszug aus §1 TierSchG:
„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Das bedeutet:
Wenn ein Igel Hilfe benötigt, darfst du nicht wegsehen.
Gleichzeitig darfst du durch falsche Hilfe keine zusätzlichen Schäden verursachen.
Beispiele:
- keine Milch geben
- keine falsche Ernährung
- keine unsachgemäße Haltung
- Verletzungen nicht ignorieren
Dieser Paragraph betrifft alle Personen, die ein Tier vorübergehend versorgen.
Auszug aus §2 TierSchG:
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.“
Das bedeutet für Finder:
Wenn du einen Igel kurzfristig sicherst:
- ruhige Unterbringung
- Wasser bereitstellen
- richtige Wärmeversorgung
- möglichst schnell Experten kontaktieren
Auch wir arbeiten strikt nach diesen gesetzlichen Grundlagen:
- Wir nehmen ausschließlich hilfsbedürftige Tiere auf
- Jeder Fund wird individuell geprüft
- Tiere werden medizinisch versorgt
- Die Pflege erfolgt nur so lange wie notwendig
- Nach Genesung erfolgt die Auswilderung
Wir halten keine gesunden Wildtiere dauerhaft in menschlicher Obhut.
Kurz zusammengefasst:
Gesunde Igel bleiben in der Natur.
Hilfsbedürftige Igel dürfen aufgenommen werden.
Nach der Genesung müssen sie wieder ausgewildert werden.
So handeln sowohl Finder als auch wir im Einklang mit Natur- und Tierschutzrecht.
